Anreize / Vorteile
Zuletzt aktualisiert 14. Oktober 2026
Die Umsetzung des Gesetzes 4487/2017 zur Durchführung des Bargeldrabatts war ein entscheidender Schritt zur Gewinnung von Investitionen durch die Produktion von Filmen, Fernsehserien, Dokumentationen, Zeichentrickfilmen und digitalen Spielen in Griechenland.
Im September 2018 (Gesetz 4563/2018) wurde der Fördersatz auf 35% erhöht, während er seit Juli 2020 (Gesetz 4704/2020) 40% beträgt. Heute läuft das Programm als Cash Rebate Greece (CRGR) auf Grundlage von Teil C des Gesetzes 5105/2024 („Creative Greece“), als Fortsetzung der Regelung des Gesetzes 4487/2017, mit einem festen Satz von 40% der in Griechenland getätigten förderfähigen Ausgaben. Das Gesetz 5105/2024 sieht förderfähige Mindestausgaben von 60.000 Euro für Dokumentarfilme, 45.000 Euro für Kurzfilme und 200.000 Euro für Kino- oder Fernsehspielfilme vor. Für fiktionale Miniserien (bis zu 16 Episoden) liegt der Mindestbetrag bei 120.000 Euro pro Episode und für andere fiktionale Fernsehserien bei 35.000 Euro pro Episode (gefördert werden die ersten beiden Staffeln). Für Animationsprojekte beträgt er 80.000 Euro (Lang- oder Fernsehfilme) bzw. 50.000 Euro (Kurzfilme).
Das Nationale Zentrum für audiovisuelle Medien und Kommunikation (EKOME) wurde 2024 mit dem Griechischen Filmzentrum zum Hellenic Film and Audiovisual Center – Creative Greece (EKKOMED, Gesetz 5105/2024) zusammengelegt, das die Anreize nun verwaltet. Der Höchstbetrag der staatlichen Beihilfe (Barrückerstattung), die ein Investitionsprojekt erhalten kann, beträgt 8.000.000 €. Darüber hinaus kann die Barrückerstattung als Garantie für die Produzenten dienen, Kredite über die griechischen Banken zu erhalten. Das Programm hat kein Ablaufdatum. Das Programm wird aus Mitteln des nationalen öffentlichen Investitionsprogramms oder der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und anderer Finanzierungsträger finanziert. Von April 2018 bis Januar 2023 wurden 323 Anträge auf Finanzierung von Projekten genehmigt (davon 143 internationale und 179 griechische Produktionen), während sich die im Land investierte Kapitalsumme auf 619 Millionen Euro beläuft.
Mit der Umsetzung des Gesetzes 4172/2013-71E und des gemeinsamen Ministerbeschlusses 1007/09-01-2019 verwaltet EKKOMED (Creative Greece) nun das Steuererleichterungsprogramm, das eine Steuerbefreiung von 30% für Investitionen in vorsieht inländische Produktionen (durch das gleiche Verfahren, das für die Barrückerstattung gilt). Das Programm kann auch in Kombination mit der Barrückerstattung genutzt werden, die bis zu 50% der gesamten Produktionskosten eines Projekts beträgt.
Anträge können für internationale und inländische Produktionen und/oder Koproduktionen eingereicht werden, die Griechenland als Dreh-, Produktions- und/oder Postproduktionsland wählen.
Anträge werden das ganze Jahr über, spätestens zehn Tage vor Produktions- und/oder Postproduktionsbeginn, über ein elektronisches System bei EKKOMED (Creative Greece) eingereicht, das Reibungslosigkeit, Geschwindigkeit und Transparenz gewährleistet.
Die Barrückerstattung wird nach Abschluss der Produktions- und/oder Postproduktionsarbeiten ausgezahlt, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was ist eine Steuererleichterung?
Steuererleichterungen sind ein zweites Instrument zur Gewinnung von Finanzkapital für die audiovisuelle Produktion in Griechenland und sehen eine Steuerbefreiung von 30% für Investitionen in inländische audiovisuelle Produktionen vor (durch dasselbe Verfahren, das für die Barrückerstattung gilt). Das Programm kann auch in Kombination mit der Barrückerstattung genutzt werden, die bis zu 50% der gesamten Produktionskosten eines Projekts beträgt. EKKOMED (Creative Greece) ist die offizielle staatliche Einrichtung des betreffenden Anreizes, der zusätzlich zum Investitionsanreiz (Cash Rebate) tätig werden kann. Bei beiden handelt es sich um unabhängige Anlageinstrumente, die gemeinsam oder getrennt agieren, sofern die allgemeinen Regeln der Legalität und der Anlagebedingungen eingehalten werden.
Eine notwendige Voraussetzung für den Beitritt ist das Bestehen eines speziellen Bankkontos der Produktionsfirma bei einem griechischen Kreditinstitut, über das die Finanzverwaltung des Investitionsvorhabens abgewickelt wird.