Institutioneller Rahmen

Gemäß Artikel 18, Abs. 1 des Gesetzes 4179/2013 wird im Tourismusministerium eine "Nationale Beobachtungsstelle für die nachhaltige Entwicklung des Tourismus" eingerichtet, die Teil der Abteilung für Tourismusstatistik der Forschungsdirektion der Generaldirektion für Tourismuspolitik des Tourismusministeriums ist (Nationale Beobachtungsstelle). Zweck der Nationalen Beobachtungsstelle ist die Nutzung der Daten und Erkenntnisse des Satellitenkontos im Bereich Tourismus, die Erforschung des Tourismusmarkts und die Präsentation der Ergebnisse zur Unterstützung von evidenzbasierten Interventionen für das reibungslose Funktionieren des Tourismussektors und zum Vorschlag von gezielten Maßnahmen mit Entwicklungscharakter im Tourismussektors mit dem Ziel, aller thematischen Einheiten des heimischen Tourismusprodukts hervorzuheben."

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