Mit dem Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes (UNESCO, 2003), die 2006 von Griechenland ratifiziert wurde, ist das immaterielle Kulturerbe nun Teil des Kulturerbes und der zu seiner Erforschung, Erhaltung und Förderung umgesetzten Maßnahmen.
Zur Erläuterung: Der Begriff des Kulturerbes umfasst „den Gesamtgeist eines Volkes, wie er sich in seinen Werten, Handlungen, Werken, Institutionen, Denkmälern und Stätten widerspiegelt“ UNESCO (2005), einschließlich einer Reihe von Merkmalen und Elementen. die wir bewahren, hervorheben und vor der natürlichen und gebauten Umwelt schützen möchten, sowie immaterielle Vermögenswerte von hohem spirituellen, historischen, religiösen und symbolischen Wert.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Punkten dieses Abschnitts nicht um eine ausschließliche geografische Bezeichnung, sondern um die Angabe einer bestimmbaren Position handelt.