Dieser Abschnitt umfasst die Punkte, die in abgegrenzten Gebieten enthalten sind, die in ihrer Gesamtheit oder in Teilen durch die griechische Gesetzgebung geschützt sind, weil sie die Heimat gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sind, die aus wissenschaftlicher oder wissenschaftlicher Sicht von globalem Wert sind Notwendigkeit der Erhaltung.