Anreize / Vorteile
Die Umsetzung des Gesetzes 4487/2017 zur Durchführung des Bargeldrabatts war eine Entscheidung für die Behandlung von Filmen, Fernsehserien, Dokumentationen, Zeichentrickfilmen und digitalen Spielen in Griechenland.
Im September 2018 (Gesetz 4563/2018) wurde der Fördersatz auf 35% erhöht, während er ab Juli 2020 (Gesetz 4704/2020) auf 40% steigt, was einen flexibleren Rahmen für die Aufnahme von Fernsehserien bietet (mit einem förderfähigen Mindestausgabenbetrag 15.000 bis 25.000 Euro pro Episode) und digitale Spiele (mit einem erstattungsfähigen Mindestausgabenbetrag von 30.000 Euro). Das neue Gesetz sieht sowohl für Dokumentarfilme als auch für Kurzfilme einen Mindestbetrag von 60.000 Euro vor, während der Mindestausgabenbetrag für Spielfilme weiterhin bei 100.000 Euro liegt.
Der Höchstbetrag der staatlichen Beihilfe (Barrückerstattung) des Nationalen Zentrums für audiovisuelle Medien und Kommunikation, die ein Investitionsprojekt erhalten kann, beträgt 12.000.000 €. Darüber hinaus kann die Barrückerstattung als Garantie für die Produzenten dienen, Kredite über die griechischen Banken zu erhalten. Das Programm hat kein Ablaufdatum. Die Finanzierung des Zuschusses wurde durch das öffentliche Investitionsprogramm sichergestellt, aus dem jährlich 50.000.000 € bereitgestellt werden. Von April 2018 bis Januar 2023 wurden 323 Anträge auf Finanzierung von Projekten genehmigt (davon 143 internationale und 179 griechische Produktionen), während sich die im Land investierte Kapitalsumme auf 619 Millionen Euro beläuft.
Mit der Umsetzung des Gesetzes 4172/2013-71E und des gemeinsamen Ministerbeschlusses 1007/09-01-2019 verwaltet das Nationale Zentrum für audiovisuelle Medien und Kommunikation nun das Steuererleichterungsprogramm, das eine Steuerbefreiung von 30% für Investitionen in vorsieht inländische Produktionen (durch das gleiche Verfahren, das für die Barrückerstattung gilt). Das Programm kann auch in Kombination mit der Barrückerstattung genutzt werden, die bis zu 50% der gesamten Produktionskosten eines Projekts beträgt.
Anträge können für internationale und inländische Produktionen und/oder Koproduktionen eingereicht werden, die Griechenland als Dreh-, Produktions- und/oder Postproduktionsland wählen.
Anträge werden das ganze Jahr über, spätestens zehn Tage vor Produktions- und/oder Postproduktionsbeginn, über ein elektronisches System beim Nationalen Zentrum für audiovisuelle Medien und Kommunikationeingereicht, das Reibungslosigkeit, Geschwindigkeit und Transparenz gewährleistet.
Die Barrückerstattung wird nach Abschluss der Produktions- und/oder Postproduktionsarbeiten ausgezahlt, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Steuererleichterungen sind ein zweites Instrument zur Gewinnung von Finanzkapital für die audiovisuelle Produktion in Griechenland und sehen eine Steuerbefreiung von 30% für Investitionen in inländische audiovisuelle Produktionen vor (durch dasselbe Verfahren, das für die Barrückerstattung gilt). Das Programm kann auch in Kombination mit der Barrückerstattung genutzt werden, die bis zu 50% der gesamten Produktionskosten eines Projekts beträgt. Das Nationale Zentrum für audiovisuelle Medien und Kommunikation ist die offizielle staatliche Einrichtung des betreffenden Anreizes, der zusätzlich zum Investitionsanreiz (Cash Rebate) tätig werden kann. Bei beiden handelt es sich um unabhängige Anlageinstrumente, die gemeinsam oder getrennt agieren, sofern die allgemeinen Regeln der Legalität und der Anlagebedingungen eingehalten werden.
Eine notwendige Voraussetzung für den Beitritt ist das Bestehen eines speziellen Bankkontos der Produktionsfirma bei einem griechischen Kreditinstitut, über das die Finanzverwaltung des Investitionsvorhabens abgewickelt wird.