Erklärung zur Zugänglichkeit
Die Region Attika verpflichtet sich, die Seite zur Förderung des Tourismus www.athensattica.gr gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 4727/2020 (Staatsanzeiger 184 A' 23-09-2020) zugänglich zu machen, Kapitel H "DIGITALE ZUGÄNGLICHKEIT (INTEGRIERUNG DER RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. OKTOBER 2016 ÜBER DIE ZUGÄNGLICHKEIT VON WEBSITES UND MOBILEN ANWENDUNGEN ÖFFENTLICHER ORGANISATIONEN), die die Richtlinie (EU) 2016 beinhaltet, ist in der nationalen Rechtsordnung /2012. Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Website www.athensattica.gr. Stand der Einhaltung Die Website www.athensattica.gr entspricht weitgehend den Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webinhalten (WCAG 2.1 AA). Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung Diese Erklärung wurde am 09-02-2023 erstellt. Die Bewertung der Übereinstimmung der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte durch eine Selbstbewertung der Organisation des öffentlichen Sektors und durch die Verwendung des UserWay Website Accessibility Widget. Kommentare und Kontaktinformationen einreichen Gemäß Artikel 45 des Gesetzes 4727/2020 (Staatsanzeiger 184 A vom 23.09.2020) hat jede interessierte Partei das Recht, Bemerkungen zum Stand der Einhaltung der Vorschriften zu machen oder fehlende Informationen anzufordern. In der Region Attika können diese per E-Mail an site@patt.gov.gr übermittelt werden. Die zuständige Dienststelle für Fragen der Barrierefreiheit ist die Autonome Direktion für Internetinformationen und digitale Dienste und insbesondere die Abteilung für Internet und digitale Informationen (E-Mail: site@patt.gov.gr, Telefon: 2132065839). Ausführungsprozess Die zuständige Direktion der Region Attika antwortet der betroffenen Partei in angemessener Weise. Im Falle einer unbefriedigenden Antwort kann sich der Betroffene an den Ombudsmann wenden (https://www.synigoros.gr). Menü Zugänglichkeit Das Zugänglichkeitsmenü der Website www.athensattica.gr wird durch Klicken auf das Symbol des Zugänglichkeitsmenüs aktiviert, das oben links auf der Seite angezeigt wird. Warten Sie nach der Aktivierung des Menüs für Barrierefreiheit eine Weile, bis es vollständig geladen ist. Die Autonome Direktion für Internet-Informationen und digitale Dienste bemüht sich ständig um die Verbesserung und Behebung von Zugänglichkeitsproblemen, indem sie www.athensattica.gr regelmäßig mit dem Zugänglichkeitsscanner UserWay überprüft. Trotz unseres Bestrebens, alle Seiten und Inhalte von www.athensattica.gr vollständig zugänglich zu machen, sind einige Inhalte möglicherweise noch nicht vollständig an die strengsten Zugänglichkeitsstandards angepasst.